Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die AGBs der folgenden Geltungsbereiche:

AGB – Strandkorbvermietung und Online-Reservierung für Fahrkarten und Gästebeitrag

1. Anwendungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über den Vorbestellservice unter wangerooge.de zwischen der Kurverwaltung Wangerooge, Obere Strandpromenade 3, 26486 Wangerooge nachfolgend benannt als „Kurverwaltung Wangerooge“ – und dem Kunden geschlossen werden. Die vollständigen und gültigen AGB sind auf der „Plattform Vorbestellservice“ (buchung.wangerooge.de) in abspeicherungsfähiger und druckfähiger Version abrufbar und werden dem Kunden auf Wunsch bei Vertragsschluss in elektronischer Form zugeschickt.
  2. Für die Leistungen vom Verkehrsverein Nordseeheilbad Wangerooge e.V. gelten zur Zimmervermittlung und Pauschalreiseleistungen die jeweiligen AGB. Diese AGB zum Vorbestellservice gelten nur für Verträge, die mit der Kurverwaltung Wangerooge geschlossen werden.
  3. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Beschreibung des Service und Begrifflichkeiten

  1. Begrifflichkeiten
    1. Nutzer: Als Nutzer gelten sämtliche Besucher der Internetseite wangerooge.de, insbesondere auch Drittanbieter, Kunden, potentielle Drittanbieter und potentielle Kunden, Gelegenheitsbesucher, etc.
    2. Drittanbieter: Als Drittanbieter gelten diejenigen Nutzer von wangerooge.de, die auf der Plattform Dienstleistungen eigenständig neben den Dienstleistungen des Plattformbetreibers anbieten. Insbesondere die Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge ist als Drittanbieter hervorzuheben.
    3. Kunden: Als Kunden gelten diejenigen Besucher, die auf der Plattform Waren und Dienstleistungen beziehen und/oder beziehen wollen.
  2. Auf wangerooge.de, insbesondere auch auf buchung.wangerooge.de können Kunden das Leistungsangebot nutzen und Verträge mit den jeweiligen Drittanbietern oder dem Plattformbetreiber, der Kurverwaltung Wangerooge abschließen.
  3. Für Drittanbieter bietet der Plattformbetreiber die Möglichkeit, eigene Dienstleistungen anzubieten. Der Plattformbetreiber tritt dann lediglich als Vermittler zwischen Drittanbieter und Kunden auf. Die Vermittlungstätigkeit bezieht sich ausdrücklich auch auf die Vermittlung von Fahrkarten und Zusatzleistungen der Schifffahrt und Inselbahn.
  4. Darüber hinaus bietet der Plattformbetreiber auch eigene Waren und Dienstleistungen über die Plattform zum Kauf an. Der jeweilige Vertragspartner des Kunden – Plattformbetreiber oder Drittanbieter – wird direkt bei der Leistungsbeschreibung genannt. Für Fahrkarten und Zusatzleistungen in Verbindung mit der Überfahrt ist der Vertragspartner der Drittanbieter Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge. Für Gästebeitrag und Strandkorb ist der Vertragspartner die Kurverwaltung Wangerooge.

3. Vertragsschluss, Buchungsbestätigung und Anmeldung

  1. Zur besseren Nutzung des vollständigen Leistungsangebotes, können Nutzer eine Registrierung vornehmen. Ein Vertrag über die Nutzung des Portals mit dem Plattformbetreiber kommt zustande, wenn der Nutzer ein mit seinen vollständigen und zutreffenden Angaben ausgefülltes Anmeldeformular an den Plattformbetreiber abgesendet hat (Angebot) und dieser ihm eine Bestätigung übermittelt hat (Annahme).
  2. Die Anmeldung und die Einrichtung des Nutzerkontos sind kostenfrei.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Anmeldung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Anmeldung ändern, ist der Nutzer verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber dem Plattformbetreiber die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.
  4. Der registrierte Nutzer muss sein Passwort geheim halten und den Zugang zu seinem Benutzerkonto sorgfältig sichern. Der Nutzer ist verpflichtet, den Plattformbetreiber umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Benutzerkonto von Dritten missbraucht wurde.
  5. Über die Plattform werden Leistungen angeboten. Der Vertrag kommt zwischen dem jeweiligen Anbieter der Ware bzw. Dienstleistung, der aus dem Angebot ersichtlich ist, und dem Kunden zustande.
  6. Die Darstellung der Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog des jeweiligen Drittanbieters bzw. des Plattformbetreibers dar. Durch Anklicken des den Bestellung abschließenden Buttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im jeweiligen Warenkorb enthaltenen Leistungen ab. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen der Kurverwaltung Wangerooge, dem Drittanbieter und dem Kunden kommt zustande, sobald die Kurverwaltung Wangerooge das mit der Buchung durch den Kunden abgegebene Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrags angenommen hat. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung, erhält jedoch nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung elektronisch übermittelt.
  7. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung und ist verpflichtet, diese unverzüglich auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit zu überprüfen und der Kurverwaltung Wangerooge eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Sollte bis zehn Tage vor Reisebeginn, bei entsprechend frühzeitiger Buchung durch den Kunden, keine Buchungsbestätigung zugegangen sein, ist der Kunde verpflichtet, dies der Buchungsstelle der Kurverwaltung Wangerooge unverzüglich mitzuteilen.
  8. Im Hinblick auf Verträge mit Drittanbieter, insbesondere der Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge gelten deren AGB und Leistungsbeschreibungen sowie rechtliche Informationen.

4. Widerrufsrecht, Rücktritt, Stornierung und Umbuchung

  1. Fahrkarten und Zusatzleistungen vom Drittanbieter Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge: Für den Rücktritt von der Fremdleistung des Drittanbieters Schifffahrt und Inselbahn gilt folgendes: Das Beförderungsentgelt und Gepäcktransportkosten werden vollständig erstattet, wenn der Rücktritt bis spätestens 24 Stunden vor Antritt der Reise erklärt wird. Die Erklärung sollte schriftlich erfolgen.
  2. Gästebeitrag: Der Gästebeitrag wird grundsätzlich für alle Tage erstattet, die der Gast nicht auf der Insel gewesen ist. Ein Nachweis durch die nicht angebrochene Fahrkarte bzw. die frühere Rückreise ist erforderlich und muss schriftlich erfolgen. Ansprüche auf Rückerstattungen sind bis spätestens 31.12. des Erbringungsjahres geltend zu machen. Ansprüche auf die Rückerstattung des Jahresgästebeitrags sind bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres geltend zu machen.
  3. Strandkorbbuchungen: Tritt der Kunde weniger als vier Wochen vor der gebuchten Strandkorbreservierung von einer Strandkorbbuchung ganz zurück, beträgt die Rücktrittsgebühr 100 % der vereinbarten Strandkorbmiete. Von der Strandkorbmiete kann bis vier Wochen vor Mietbeginn stets gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zurückgetreten werden. Der Mietpreis wird in diesem Fall erstattet. Eine Stornierung der Strandkörbe ist nur insgesamt möglich. Es gibt keine Möglichkeit von Teilstornierungen. Witterungsbedingungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Stornierung eines Strandkorbs. Nach Ablauf der genannten Frist ist der Rücktritt/Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter kann sich auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht berufen.
  4. Umbuchungen und Änderungen der Reisezeiten bei der Schifffahrt und Inselbahn sowie für den Gästebeitrag können bis 72 Stunden vor Anreise gemäß Vorbestellung schriftlich (z.B. E-Mail, Fax) beauftragt werden. Umbuchungen von Mietzeiträumen von Strandkörben richten sich nach der Verfügbarkeit und den in Abs. 3 genannten Fristen. Änderungen von Strandkorbbuchungen (z.B. Änderung der Mietzeiten, Abschnittwechsel, usw.), die nach dem 31. Mai eines Jahres auf Wunsch des Gastes beauftragt werden, erfolgen zum jeweils aktuellen Preis ohne Rabatt. Strandkorbmietzeiten können nach Beginn der Mietzeit nicht mehr verkürzt werden (Teilstornierung

5. Zahlung und Zahlungsmittel

  1. (1) Die Zahlung ist per SEPA-Lastschrift möglich. Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz des Gastes in Deutschland. Lastschriften werden nur zu Lasten eines bei der Bank/Sparkasse mit Sitz in Deutschland geführten Kontos vorgenommen, über das der Besteller verfügungsberechtigt ist.

6. Gewährleistung

  1. Für die Leistung des Drittanbieters Schifffahrt und Inselbahn bestehen gegenüber der Kurverwaltung Wangerooge durch den Kunden keine Ansprüche auf Gewährleistung. Der Drittanbieter ist für die rechtliche Ausgestaltung seiner Internetpräsenz selber verantwortlich und hat für die Bereitstellung rechtlich notwendiger Texte (Impressum, Widerrufserklärung, Datenschutzerklärung, Allgemeine Beförderungsbedingungen etc.) selber zu sorgen.
  2. Für die erworbenen Fahrkarten, tritt die Kurverwaltung Wangerooge als Vermittler auf. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere witterungsbedingten Änderungen des Fahrplanes, wird die Kurverwaltung Wangerooge gänzlich von Gewährleistungspflichten auch für das mögliche Handeln von Erfüllungsgehilfen aus dem geschlossenen Vertrag frei. Die Kurverwaltung Wangerooge wird dem Gast eine bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen erstatten. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7. Haftung, Vertragsbeziehung

  1. Der Plattformbetreiber haftet nicht aus den zwischen Drittanbietern und Kunden abgeschlossenen Verträgen. Er tritt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter auf.
  2. Der Plattformbetreiber haftet nicht für fremde Inhalte des Drittanbieters, sondern allein der verantwortliche Drittanbieter. Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte auch nicht zu Eigen. Der Drittanbieter ist für die rechtliche Ausgestaltung seiner Internetpräsenz selber verantwortlich und hat für die Bereitstellung rechtlich notwendiger Texte (Impressum, Widerrufserklärung, Datenschutzerklärung, Allgemeine Beförderungsbedingungen etc.) selber zu sorgen.
  3. Im Falle einer Rückabwicklung eines Vertrages mit einem Drittanbieter erfolgt diese direkt zwischen dem Drittanbieter und dem einzelnen Kunden. Der Plattformbetreiber braucht lediglich bei Streitigkeiten bezüglich des Drittanbieter-Vertrages auf die Haftung der Vertragsparteien verweisen. Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, sofern der Drittanbieter keine anderweitigen Regelungen getroffen hat.
  4. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung des Plattformbetreibers gegenüber dem Nutzer ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Plattformbetreibers, eines von dessen gesetzlichen Vertreters oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

8. Datenschutz

  1. Die Kurverwaltung Wangerooge erhebt und speichert die, für die Dienstleistungen erforderlichen, personenbezogenen Daten seiner Kunden (Datenverarbeitung) und nutzt sie ausschließlich für seine Zwecke.
  2. Die Kunden erteilen bei der Buchung ihre schriftliche Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Soweit die Buchung ausschließlich online erfolgt, hat der Kunde mit gesonderter Erklärung die Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erteilen.
  3. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach einem Widerruf werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht für die Abgeltung von Verpflichtungen, die aus dem Vertragsverhältnis entstanden sind, erforderlich sind (Abrechnungsdaten).
  4. Die Datenverarbeitung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

9. Schlussbestimmungen

  1. Die Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Plattformbetreibers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

AGB – Zimmervermittlung

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber auf Wangerooge. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und der Verkehrsverein Nordseeheilbad Wangerooge e.V. – nachstehend „VvNW“ abgekürzt – ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung des Verkehrsvereins Nordseeheilbad Wangerooge e.V.; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen

1.1. Der VvNW ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit er dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.

1.2. Soweit der VvNW weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder des VvNW selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat der VvNW lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.

1.3. Der VvNW hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen des VvNW vorliegen.

1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen des VvNW als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit des VvNW) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist der VvNW im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Der VvNW haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.

1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von dem VvNW herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.

1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.

d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

3. Preise und Leistungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Der Gästebeitrag ist nicht enthalten. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Gästebeiträge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z. B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

4.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.

5. An- und Abreise

5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

5.2. Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

6. Rücktritt und Nichtanreise

6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge, an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Gästebeiträgen:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80 %
  • Bei Halbpension 70 %
  • Bei Vollpension 60 %

6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

6.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,

  • soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
  • soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

9.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen vom VvNW und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

9.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.

10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Der VvNW und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder der VvNW noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für den VvNW oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist:
Verkehrsverein Nordseeheilbad Wangerooge e.V.
Vorstandsvorsitzender: Dr. Michael Strahlmann
Zedeliusstraße 34
26486 Wangerooge
Telefon: 0 44 69 - 9 48 80
Telefax: 0 44 69 - 94 88 99
info@westturm.de

AGB – Pauschalreisen

Sehr geehrter Reisegast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden – nachstehend „Reisender“ genannt – mit dem Verkehrsverein Nordseeheilbad Wangerooge e.V., nachstehend „VvNW“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalreisen des VvNW. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots des VvNW und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen vom VvNW für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.

b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom VvNW herausgegeben werden, sind für den VvNW und die Leistungspflicht vom VvNW nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht des VvNW gemacht wurden.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom VvNW vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vom VvNW vor, an das der VvNW für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der VvNW bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist an den VvNW die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die vom VvNW gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

e) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Reisende dem VvNW den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den VvNW zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem VvNW dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Der VvNW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. Der VvNW und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 2.1. ist die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit nicht erforderlich, wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 2.1. vereinbart und in der Reisebestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung nach Beendigung der Pauschalreise zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.

2.3. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der VvNW zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht und der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten hat, so ist der VvNW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5. zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom VvNW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem VvNW vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Der VvNW ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom VvNW gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der vom VvNW gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der VvNW für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. Der VvNW behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der VvNW den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziff. 4.1.a) kann der VvNW den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der VvNW vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel vom VvNW anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der zu befördernden Personen geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für jede beförderte Person kann der VvNW vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 4.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den VvNW verteuert hat.

4.4. Der VvNW ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den VvNW führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom VvNW zu erstatten. Der VvNW darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die dem VvNW tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der VvNW hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom VvNW gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom VvNW gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dem VvNW den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem VvNW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der VvNW eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom VvNW zu vertreten ist. Der VvNW kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Der VvNW hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mind. 40,- €

b) vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises

c) vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises

d) vom 14. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem VvNW nachzuweisen, dass dem VvNW überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom VvNW geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit der VvNW nachweist, dass dem VvNW wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist der VvNW verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6. Ist der VvNW infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. (5) BGB unberührt.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom VvNW durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem VvNW 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der VVNW, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 26,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der VvNW keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.

5.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Obliegenheiten des Reisenden

6.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat den VvNW oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Hotelgutschein, Voucher) nicht innerhalb der von VvNW mitgeteilten Frist erhält.

6.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen:

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit der VvNW infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vom VvNW vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vom VvNW vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an den VvNW unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom VvNW zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters vom VvNW bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter vom VvNW ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

6.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende dem VvNW zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom VvNW verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

7. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten

7.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.

7.2. Der VVNW schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.

7.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der VVNW nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung vom VvNW für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.2. Der VVNW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom VvNW sind und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.

8.3. Der VvNW haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von VvNW ursächlich geworden ist.

8.4. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise des VvNW sind und von diesem zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 8.2. lediglich vermittelt werden, haftet der VvNW nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Pauschalreise sind, haftet der VvNW nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VvNW zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der VvNW wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den VvNW zurückerstattet worden sind.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem VvNW geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

11.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.

12. Rechtswahl- und Gerichtsstand; Information über Verbraucherstreitbeilegung

12.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem VvNW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den VvNW ausschließlich am Sitz vom VvNW verklagen.

12.2. Für Klagen des VvNW gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des VvNW vereinbart.

12.3. Der VvNW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der VvNW nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den VvNW verpflichtend würde, informiert der VvNW die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der VvNW weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

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Reiseveranstalter ist:
Verkehrsverein Nordseeheilbad Wangerooge e.V.
Vorstandsvorsitzender: Dr. Michael Strahlmann
Zedeliusstraße 34
26486 Wangerooge
Telefon: 0 44 69 - 9 48 80
Telefax: 0 44 69 - 94 88 99
info@westturm.de

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