Kurbeitragstarife (gültig ab dem 01.01.2011)
Hier finden Sie eine Übersicht über die Kurbeitragstarife (umgangssprachlich: Kurtaxe), damit Sie Ihr Urlaubsbudget besser planen können:
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Die täglichen Kurbeitragstarife (Auszug aus der Satzung) |
Nebensaison 07.01. bis Beginn frühester Frühjahrs- bzw. Osterferien und 01.11. bis 25.12. |
Hauptsaison Beginn frühester Frühjahrs- bzw. Osterferien bis 31.10. und 26.12. bis 06.01. |
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im Kurbezirk I (zentrale Ortslage) |
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| für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 1,60 € | 3,30 € (92,40 € Jahreskurkarte) |
| für Kinder ab 6 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 0,80 € | 1,40 € (39,20 € Jahreskurkarte) |
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im Kurbezirk II (übriges Gemeindegebiet) |
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| für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 1,00 € | 1,70 € (47,60 € Jahreskurkarte) |
| für Kinder ab 6 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 0,60 € | 1,00 € (28,00 € Jahreskurkarte) |
Jedes dritte und weitere Kind einer Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit mindestens einem Eltern- oder Großelternteil wird von der Zahlung des Kurbeitrages befreit. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbstätigkeit mindestens 50% beträgt, erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Kurbeitrag, sofern der Aufenthalt mindestens sieben Tage dauert und der Berechtigungsausweis vorliegt. Bei der Berechnung des Kurbeitrages gelten der An- und Abreisetag als ein Tag. Alle Preise enthalten die gültige Mehrwertsteuer.
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