Kurbeitragstarife (gültig seit dem 01.01.2008)
Hier finden Sie eine Übersicht über die Kurbeitragstarife, damit Sie Ihr Urlaubsbudget besser planen können:
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Die täglichen Kurbeitragstarife (Auszug aus der Satzung) |
Nebensaison 01.01. bis Beginn frühester Osterferien und 01.11. bis 31.12. |
Hauptsaison Beginn frühester Osterferien bis 31.10. |
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im Kurbezirk I |
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| für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 1,60 € | 3,00 € (84,00 € Jahreskurkarte) |
| für Kinder ab 6 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 0,80 € | 1,30 € (36,40 € Jahreskurkarte) |
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im Kurbezirk II |
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| für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 1,00 € | 1,70 € (47,60 € Jahreskurkarte) |
| für Kinder ab 6 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 0,60 € | 1,00 € (47,60 € Jahreskurkarte) |
Jedes dritte und weitere Kind einer Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit mindestens einem Eltern- oder Großelternteil wird von der Zahlung des Kurbeitrages befreit. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbstätigkeit mindestens 50% beträgt, erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Kurbeitrag, sofern der Aufenthalt mindestens sieben Tage dauert und der Berechtigungsausweis vorliegt. Bei der Berechnung des Kurbeitrages gelten der An- und Abreisetag als ein Tag. Alle Preise enthalten die gültige Mehrwertsteuer.
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